Verluste aus der Veräußerung einer Lebensversicherung
Erträge aus "Alt-Lebensversicherungen", die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, bleiben steuerfrei, wenn sie nicht vor Ablauf von zwölf Jahren in Anspruch genommen oder veräußert werden; ansonsten werden sie steuerpflichtig.
Diese Erträge gehören seit der Abgeltungsteuer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird eine solche Lebensversicherung nunmehr vor Ablauf von zwölf Jahren mit Verlust verkauft, können die Verluste nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)