Steuerliche Behandlung betrieblich und beruflich veranlasster Auslandsreisen ab 1.1.2017
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2016 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2017 bekannt gemacht. Diese finden Sie auf der Internetseite des BMF unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/ BMF-Schreiben.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und